Kurzbeschreibung und Stichworte: Überholen bei nasser Fahrbahn kann gefährlich sein; erhöhte Sorgfalt bei nasser Fahrbahn
Die Situation kennt jeder PKW-Fahrer: Regen, Wind, Blätter auf der Fahrbahn, Dunkelheit und so weiter - alles Umstände, die das Autofahren gefährlich zu machen pflegen.
Da hatte jemand die Absicht, bei eben solchen Witterungsumständen einen anderen PKW zu überholen. Während dieses Überholvorgangs geriet er ins Schleudern, weil die Fahrbahn so nass war, dass der sogenannte "Aquaplaning-Effekt" eintrat - das Fahrzeug ließ sich eben nicht mehr lenken.
Das Gericht ist der Ansicht, dass schon nach dem Beweis des ersten Anscheins, also auf den ersten Blick hin, sich diese rechtliche Schlussfolgerung ergebe: Wer unter so widrigen Witterungsumständen ein Überholmanöver riskiert und dabei ins Schleudern gerät, haftet dann auch für den Schaden, den das ausbrechende Fahrzeug an dem überholten Fahrzeug anrichtet.
Dieser alleinigen Haftung hätte der Fahrer nur dadurch entgehen können, dass er bewiesen hätte, der andere, zu überholende Fahrzeugführer habe im Moment des Überholens sein Fahrzeug nach links gelenkt - das war aber im vorliegenden Falle überhaupt nicht beweisbar, so dass es zu der wohl auch einzig richtigen Entscheidung kam, dass der überholende Kraftfahrer die volle Haftung trägt.
Landgericht Saarbrücken, 2 S 456/01, ZfS 2003, 175
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