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Grobe Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und die Folgen

Der Raser verliert sein Vorfahrtsrecht.

Wer nach links in eine Seitenstraße abbiegen will, muss bekanntlich zunächst den Gegenverkehr vorbei lassen. Dabei muss er auch damit rechnen, dass der Gegenverkehr möglicherweise etwas schneller als die erlaubte Geschwindigkeit fährt, also zum Beispiel mit 60 km/h statt erlaubter 50 km/h.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun einen Fall zu entscheiden, wo jemand nach links abbiegen wollte und dies auch tat, weil für ihn die Gegenfahrbahn frei war. Als er schon die Hälfte der anderen Fahrspur überquert hatte, kam jemand auf seinem Motorrad "geschossen" - anders kann man es nicht ausdrücken. Er fuhr nämlich statt erlaubter 50 km/h mit einer Geschwindigkeit, die der Sachverständige mit bis zu 133 km/h ermittelt hat. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt.

Er berief sich auf sein Vorfahrtsrecht und begehrte Ersatz seines Schadens, erlitt aber eine völlige Niederlage:
Das Gericht hat - wie schon andere Gerichte vor ihm - eindeutig dahin entschieden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 100 % das Vorfahrtsrecht glatt verloren geht. Mit einem so grob verkehrswidrigen Verhalten braucht man nicht zu rechnen.

Oberlandesgericht Saarbrücken, 3 U 103/02, ZfS 2003, Seite 537

 

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