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Missglückter Versuch eines Anhaltens des Unfallfahrzeugs zur Verfolgung seines Rechtes

Es ist durchaus erlaubt, sich einem Fahrzeug entgegen zu stellen, dessen Fahrer offenkundig unter Missachtung des Rechtes Anderer darauf los fährt.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind eigentlich immer schlimm und man sollte sie wirklich nach Möglichkeit vermeiden.

Andererseits gibt es Leute, die sich einfach nicht belehren lassen und sich über die Rechte Anderer hinwegsetzen, wenn es ihnen in den Kram passt.

So geschehen zwischen zwei Bauern in Bayern, die nicht weit voneinander entfernt ihre Einödhöfe bewirtschafteten. Leider waren sie seit vielen Jahren zerstritten, wobei es insbesondere um Fragen des Wegerechts und einzuhaltender Grenzen ging - das ist gar nicht so selten.

Nun hat einer der beiden, der mit dem Traktor unterwegs war, beharrlich das Eigentumsrecht des Nachbarn verletzt, in dem er immer wieder über dessen Grundstück fuhr. Das brauchte sich dieser nicht gefallen zu lassen und stellte sich deshalb mit seinem Sohn diesem Traktor entgegen, als er wieder einmal auf das Grundstück des Nachbarn fahren wollte. Obwohl er sah, dass der Bauer mit seinem Sohn sich seinem Traktor entgegen stellte, fuhr er einfach weiter und fügte dem Nachbar schwerste Verletzungen zu.

Bei Gericht wurde darüber gestritten, ob der Verletzte in diesem Fall nicht wesentlich selber schuld war, weil man bekanntlich mit bloßen Händen einen Traktor nicht aufhalten kann. Das Oberlandesgericht München hat die Frage dahin entschieden, dass darin kein Verschulden, und zwar auch kein Mitverschulden zu sehen ist. Der Bauer wollte wirklich sein Recht verteidigen, was ihm zustand. Wenn der Andere dann trotzdem seinen Traktor in die Richtung in Bewegung setzte und keine Rücksicht auf den dort stehenden Nachbarn nahm, so hat er für den Schaden in vollem Umfang einzustehen.

 

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