Die Situation ist gar nicht so selten: Ein junger Mann unternimmt eine Spritztour mit einem Auto, obwohl er keinen Führerschein hat. Plötzlich kommt ein anderes Auto von der Seite und nimmt ihm die Vorfahrt; es kommt zum Unfall.
Die Polizei untersucht die Sache und stellt natürlich sofort fest, dass der junge Mann keine Fahrerlaubnis hat.
In diesen Fällen wird normalerweise sofort der Einwand des Mitverschuldens erhoben, weil man halt davon ausgeht, dass ein Fahrer, der noch nicht einmal eine Fahrerlaubnis hat, sich von vorn herein nicht völlig verkehrsgerecht verhält.
Das Kammergericht Berlin hatte sich damit zu beschäftigen und kam zum Ergebnis, dass die Tatsache der fehlenden Fahrerlaubnis im vorliegenden Falle effektiv keine Rolle gespielt hatte - der junge Mann hatte eindeutig die Vorfahrt, die von dem anderen Fahrer schlichtweg missachtet worden war. Wenn die Sachlage so eindeutig ist, so spielt die Tatsache, dass der bevorrechtigte Fahrer keinen Führschein hatte, keine Rolle mehr. Das Gericht sagt, dass derjenige, der keine Fahrerlaubnis hat, nicht von vorn herein an einem späteren Unfall mit schuld sei.
Das Urteil ist wegen seiner sauberen Grenzziehung zu begrüßen.
Kammergericht Berlin, 12 U 7599/99, Versicherungsrecht 02, 998
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