Diese Seite drucken
zurück


Vorfahrt und Vertrauensgrundsatz

Rechtlicher Zusammenhang zwischen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Vorfahrtsverletzung durch einen anderen Kraftfahrer.

Der Vertrauensgrundsatz spielt im Straßenverkehr eine große Rolle und wird deshalb auch häufig in Urteilen herangezogen. Er bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass man sich im Prinzip darauf verlassen kann, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer beispielsweise sein Abbiegen rechtzeitig anzeigt, bei Gefahrensituationen entsprechend durch Verringerung seiner Geschwindigkeit reagiert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht allzu viel überschreitet - kurz, dass er sich vernünftig verhält.

Der Bundesgerichtshof hatte nun die Frage zu entscheiden, ob dieser Vertrauensgrundsatz auch demjenigen zu Gute kommt, der seinerseits sich über Verkehrsregeln hinwegsetzt: Der Grundsatz des vernünftigen Verhaltens gilt natürlich für alle Verkehrsbeteiligten.

Im konkreten Fall hatte jemand die Vorfahrt eines entgegenkommenden Motorradfahrers verletzt, dieser war aber mindestens mit 120 km/h gefahren statt der zulässigen 100 km/h. Außerdem war die Verkehrssituation so, dass der Vorfahrtsberechtigte durchaus wusste, dass er sich einer kritischen Stelle annähert, an der sich schon viele Unfälle ereignet hatten. In diesem Falle darauf zu vertrauen, dass auch bei Überschreitung seiner Höchstgeschwindigkeit der gegnerische Fahrer ihn rechtzeitig erkennen würde, war nun doch zu viel. Das Gericht sagt, der Mann habe auf sein Vorfahrtsrecht nicht mehr unbedingt vertrauen dürfen, nachdem er die kritische Verkehrssituation erkannt habe. Er hätte in diesem Fall mindestens auf die höchstzulässige Geschwindigkeit herabbremsen müssen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Das Urteil ist recht kompliziert, gibt aber im Verhältnis zwischen "Vertrauensgrundsatz" und "Kritischer Verkehrssituation" neue Aufschlüsse und wird deshalb in der Rechtssprechung künftig große Beachtung finden.

Bundesgerichtshof, VI ZR 161/02, NJW 2003, Seite 1929

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.