Rotlicht
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Vorsätzlicher Rotlichtverstoß - dennoch kein Fahrverbot

Nicht jeder Rotlichtverstoß führt zwingend zum Fahrverbot.

Wer bei Rotlicht über eine Ampel fährt, erhält nicht nur einen finanziellen Denkzettel sondern wird normalerweise auch mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat belegt.

Nun hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass es davon Ausnahmen gibt.

Da hat ein Autofahrer bei Nacht in einer ländlichen Gemeinde das Rotlicht an einer Baustelle missachtet und war (und zwar vorsätzlich!) in die Engstelle eingefahren, obwohl die Ampel schon eine Sekunde Rotlicht gezeigt hatte. Dies wäre normalerweise ein glatter Fall für ein Fahrverbot. Das Oberlandesgericht hat davon abgesehen. Es meint, die Intensität eines Rotlichtverstoßes spiele bei der Frage des Fahrverbots schon eine Rolle: Es sei eben ein Unterschied, ob jemand über eine vielbefahrene Kreuzung bei rot fährt oder bei Nacht in einer ländlichen Gegend, wo kaum Verkehrsfluss vorhanden war, dieses Rotlicht missachtet. Im vorliegenden Fall war es auch so, dass die Gefährdung Dritter dem Gericht äußerst fraglich erschien, eben wegen der besonderen äußeren Umstände.

Appell an die Autofahrer: Verlassen Sie sich nicht auf diese Entscheidung!

Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1 Ss (OWi) 97 B/03, ZfS 2003, Seite 471

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