Ein Autovermieter muss den Mieter auf die Gefahr hinweisen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht die gesamten Mietwagenkosten übernimmt, wenn ein Fahrzeug zu einem Tarif angemietet wird, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt (BGH, Urteil vom 28.06.2006 – XII ZR 50/04)... |