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| Erbschaft |
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| ist das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls. Es geht als Ganzes auf den oder die Erben über. Zur Erbschaft gehören alle Vermögensrechte des Erblassers einschließlich der Schulden, nicht dagegen die Rechte aus Renten und Lebensversicherungen. |  |  | | |
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