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| Erbschein |
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| ist die gerichtliche Bescheinigung über das Erbrecht und die Größe des Erbteils. Mit dem Erbschein kann der Erbe Dritten gegenüber den Nachweis seines Erbrechts führen. Hinsichtlich des Erbscheins gilt die Vermutung, dass dieser richtig ist. |  |  | | |
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