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Erbvertrag

ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen, die im Gegensatz zum Testament unwiderruflich ist.  Angeordnet werden können die Erbeinsetzung, Auflagen und Vermächtnisse.

Der Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung. Er kann nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden.

 

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