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Eigenhändiges Testament
Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Er soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat, Jahr) und an welchem Ort er das Testament errichtet hat. Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Ein Minderjähriger kann ein eigenhändiges Testament nicht errichten.

 

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