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Vermächtnis

Vermächtnis, Grundstücksvermächtnis, Geldvermächtnis, Verschaffungsvermächtnis

Mit der Anordnung eines Vermächtnisses kann der Verfasser eines Testaments einzelne Positionen aus seinem Vermögen bestimmten Personen zuordnen. Der Erbe muss dann dem Vermächtnisnehmer den Vermächtnisgegenstand herausgeben.

Der Vermächtnisnehmer wird aber nicht Mitglied der Erbengemeinschaft und das Vermächtnis wird auch nicht im Erbschein aufgeführt. Nachteilig ist für den Vermächtnisnehmer, dass er kein Mitsprach recht in der Erbengemeinschaft hat. Sein Vorteil liegt aber darin, dass er bei Streit in der Erbengemeinschaft nicht die Klärung abzuwarten braucht sondern sein Vermächtnis sofort nach dem Erbfall von den Erben einfordern kann.

Verschiedene Typen eines Vermächtnisses

  • Geldvermächtnis:
    Der Vermächtnisnehmer bekommt einen einmaligen Geldbetrag zugewandt.
  • Grundstücksvermächtnis:
    Dem Vermächtnisnehmer wird ein Grundstück, bebaut oder unbebaut, zugewandt.
  • Verschaffungsvermächtnis:
    Dem Vermächtnisnehmer wird ein Gegenstand zugewandt, der nicht zum Nachlass gehört. Der Erbe muss den Gegenstand dann beschaffen.

Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV

 

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