Das "Berliner Testament" kann sinnvoll aber auch gefährlich sein. Vor- und Nachteile im folgenden.
Das wohl am meisten gebräuchliche Testament in Deutschland ist das sogenannte "Berliner Testament". Hierbei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben ein und bestimmen dann im weiteren, dass beispielsweise gemeinsame Kinder Schlusserben (siehe hierzu Schlusserben) werden sollen, wenn auch der Letzte von ihnen verstorben ist.
Dieses Testament hat durchaus seinen Sinn, insbesondere in jungen Ehejahren und überschaubarem Vermögen der Eheleute. Das "Berliner Testament" vermeidet beispielsweise bei kinderlosen Ehepaaren, dass die Eltern des verstorbenen Ehegatten eine Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem verwitweten Ehepartner bilden und so Mitbestimmungsrechte erhalten. Auch sorgt es für eine gewisse Familienbindung des Vermögens. Wird das Testament sodann im folgenden jedoch nicht der familiären Situation angepasst, kann dies im Erbfall durchaus unangenehme Folgen haben:
1. Steuerliche Probleme
Ist der Nachlass größer als die Freibeträge des Ehegatten, so fällt Erbschaftsteuer (siehe hierzu: Erbschaftsteuer und Freibeträge) an. Erbschaftsteuerfreibeträge für Kinder werden rundum verschenkt, da diese gemäß "Berliner Testament" zunächst nichts erben.
2. Undankbare Kinder
Wird die Witwe beispielsweise pflegebedürftig und kümmert sich ein Kind ganz besonders stark um sie, während sich andere überhaupt nicht mehr melden, so besteht aufgrund einer vermuteten Bindungswirkung des "Berliner Testaments" keine Möglichkeit die einmal getroffene Schlusserbeneinsetzung aller Kinder zu widerrufen oder abzuändern. D.h. ist ein Ehegatte verstorben, kann der andere auf eine solche unvorhergesehene familiäre Situation mit einem eigenen Testament nicht mehr reagieren. Hier helfen lediglich noch juristische Notmaßnahmen.
3. Pflichtteile
Ist schon bei der Abfassung eines "Berliner Testamentes" klar, dass es später einmal Probleme mit pflichtteilsberechtigten Kindern geben wird, ist ein "Berliner Testament" ungünstig, weil Pflichtteile hierbei höher ausfallen als bei geschickter Testamentsgestaltung erforderlich.
Fazit:
Ein "Berliner Testament" muss wie jedes andere Testament auch immer auf die persönlichen und wirtschaftlichen Zustände abgestimmt sein. Was in jungen Jahren sinnvoll testiert wurde, kann sich später als Fallstrick erweisen.
Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV Erbrechtexperte |