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Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?

Erblasser

Ehegatte*)

Erben
1.Ordnung

Kinder*)  Enkel*)  Urenkel*)
(Die Enkel treten an die Stelle verstorbener Kinder usw.)

Erben
2.Ordnung

Eltern*)  Geschwister  Neffen/Nichten
(Die Geschwister treten an die Stelle verstorbener Eltern usw.)

Erben
3.Ordnung

Großeltern (bzw. deren Abkömmlinge)

Erben
4.Ordnung

Urgroßeltern (bzw. deren Abkömmlinge)

Erben
5.Ordnung

entfernte Voreltern (bzw. deren Abkömmlinge)

*) Diese sind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes der gesetzlichen Erbfolge und ist - sofern er eingefordert wird - in Geld, das heißt in bar, auszugleichen.

 

Wichtiger Hinweis:

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