Kinder*) Enkel*) Urenkel*) (Die Enkel treten an die Stelle verstorbener Kinder usw.)
Erben 2.Ordnung
Eltern*) Geschwister Neffen/Nichten (Die Geschwister treten an die Stelle verstorbener Eltern usw.)
Erben 3.Ordnung
Großeltern (bzw. deren Abkömmlinge)
Erben 4.Ordnung
Urgroßeltern (bzw. deren Abkömmlinge)
Erben 5.Ordnung
entfernte Voreltern (bzw. deren Abkömmlinge)
*) Diese sind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes der gesetzlichen Erbfolge und ist - sofern er eingefordert wird - in Geld, das heißt in bar, auszugleichen.
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