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Erbschaft: Wichtige Fristen

Anfechtungsfristen:

Beschreibung Frist Fristbeginn
Ausschlagung einer Erbschaft 6 Wochen Kenntnis des Erben von dem Anfall und dem Grund der Berufung; bei Berufung durch Verfügung von Todes wegen: frühestens mit der Verkündung der Berufung

Anfechtung einer letztwilligen Verfügung:
-wegen Irrtum oder Drohung,
-wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten

1 Jahr; Ausschluss nach 30 Jahren Kenntnis der Anfechtungsberechtigten von dem Anfechtungsgrunde; seit dem Erbfall

Verjährungsfristen:

Anspruch Frist Fristbeginn
Pflichtteilanspruch 3 Jahre Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von dem Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt 

 

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