Gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten mit Schlusserbeneinsetzung der Kinder.
Das Testament muss von einem Ehegatten vollständig handschriftlich verfasst werden; es sollte unbedingt das Datum und den Ausstellungsort (nicht ganz so wichtig) enthalten. Der andere Ehegatte muss das Testament ebenfalls mit Datumsangabe unterschreiben.
Aufgrund der jeweiligen individuellen Besonderheiten eines jeden Einzelfalles, empfiehlt es sich, vor Abfassung eines handschriftlichen Testamentes einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen.
Beispieltext: Handschriftliches Testament hier im RTF-Format zum downloaden (11KB)
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