Diese Seite drucken
zurück


Welche Urkunden werden im Todesfall benötigt?
  • Totenschein
    Im Todesfall am Wohnort wird der Totenschein vom Hausarzt oder vom Notarzt ausgestellt. Hierbei wird der amtliche Todestag festgestellt.
  • Sterbeurkunde
    Im Todesfall muss eine Sterbeurkunde beantragt werden. Dies geschieht beim Standesamt am letzten Wohnsitz des Verstorbenen auf Vorlage des Totenscheins.
  • Erbschein
    Der Erbschein ist - soweit keine Vollmachten bestehen - für den Zugriff auf die Konten des Verstorbenen erforderlich, sowie zur Regulierung des weiteren Erbes.
    Er muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
    Gegebenfalls auch Scheidungsurteil und Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehegatten.
  • Personalausweis
  • Vollmachten

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.