Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen, die im Gegensatz zum Testament unwiderruflich ist. Angeordnet werden können die Erbeinsetzung, Auflagen und Vermächtnisse.
Der Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung. Er kann nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden.
Beispieltext: Erbvertrag hier im RTF-Format zum downloaden (14KB)
Bei der Formulierung eines Erbvertrags ist Vorsicht geboten. Juristisch unklar formulierte Erbverträge sind Zündstoff für spätere Erbstreitigkeiten ( mehr darüber). Unsere Empfehlung: Holen Sie rechtzeitig Rechtsrat ein! Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge benennt Ihnen gerne einen Rechtsanwalt/Notar in Ihrer Nähe:
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