|
|
 |
|
 |
 |
| Erbschaft: Verjährungsfristen |
 |
|
|
| Anspruch |
Frist |
Fristbeginn |
| Pflichtteilanspruch |
3 Jahre |
Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von dem Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt |
| . |
spätestens 30 Jahre |
Eintritt des Erbfalls |
| Bereicherungsanspruch des Pflichtteilberechtigten gegenüber einem vom Erblasser beschenkten Dritten |
3 Jahre |
Eintritt des Erbfalls | |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|