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Erbschaft: Verjährungsfristen
Anspruch Frist Fristbeginn
Pflichtteilanspruch 3 Jahre Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von dem Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfährt 
. spätestens 30 Jahre Eintritt des Erbfalls
Bereicherungsanspruch des Pflichtteilberechtigten gegenüber einem vom Erblasser beschenkten Dritten 3 Jahre Eintritt des Erbfalls

 

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