In dem vorliegenden Fall hatte ein Mann 36.000 DM von dem Konto seiner Mutter abgehoben. Nach dem Tode der Mutter erklärte er, er habe das Geld in ihrem Auftrag geholt und ihr anschließend am Krankenbett übergeben. Dies bestritt sein Bruder.
Das LG Itzehoe (Aktenzeichen 4 S 37/98) verpflichtete den Mann zur Rückzahlung des Geldes, da er die Übergabe an seine Mutter nicht beweisen konnte. |