Testamente sind ausnahmsweise auch dann gültig, wenn sich die Unterschrift nicht unter, sondern am Rand des Textes befindet.
Dies gilt jedoch lediglich dann, wenn das Papier so vollgeschrieben war, dass der Namenszug nicht mehr unter den letzten Willen gepasst hätte, so das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 2 Wx 37/99). |