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Düsseldorfer Tabelle
ist die vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Federführung) erarbeitete Tabelle, in der die Leitlinien für die Berechnung des Kindes- und des Ehegattenunterhalts festgelegt sind.

Die jüngste (derzeit) von den Gerichten herangezogene Version dieses Standard-Werks finden Sie HIER

 

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