Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Erblassers zu einem Viertel, neben den Eltern und Geschwistern des Erblassers oder neben Großeltern zur Hälfte.
Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, so erhält der überlebende Ehegatte zusätzlich ein Viertel der Erbschaft als Zugewinnausgleich. |