ist die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Sie wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Sie sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. |