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Adoptiveltern

Adoptiveltern sind Eltern, die ein nichtleibliches Kind wie ihr eigenes angenommen haben. Für Adoptiveltern gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für die Eltern, deren Kinder in die Familien „normal“ geboren wurden. Sie erhalten das -> Sorgerecht für das angenommene Kind, müssen also für sein leibliches und geistiges Wohl sorgen. Durch die Adoption erhält das Kind dieselbe rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind, d. h. es wird mit allen anderen Personen, die zur Familie gehören, verwandt und ist diesen gegenüber erbberechtigt.

 

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