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Erziehungsurlaub

Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes kann jeder Arbeitnehmer Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.

Der Erziehungsurlaub muss spätestens 4 Wochen vor Beginn vom Arbeitgeber verlangt und gleichzeitig erklärt werden, für welche Zeiträume er in Anspruch genommen werden soll.

Während des Erziehungsurlaubs genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz.

 

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