Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes kann jeder Arbeitnehmer Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.
Der Erziehungsurlaub muss spätestens 4 Wochen vor Beginn vom Arbeitgeber verlangt und gleichzeitig erklärt werden, für welche Zeiträume er in Anspruch genommen werden soll.
Während des Erziehungsurlaubs genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz. |