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Familiengericht

ist eine Abteilung des Amtsgerichts.

Es ist unter anderem zuständig für Ehesachen, das elterliche Sorgerecht für eheliche Kinder, das Umgangsrecht eines Elternteils mit den ehelichen Kindern und die Unterhaltsansprüche ehelicher Kinder.

Bei den Familiengerichten herrscht Anwaltzwang.

 

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