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Gütertrennung

kann durch Ehevertrag vereinbart werden; dieser bedarf der notariellen Beurkundung.

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögensmassen der Ehegatten völlig getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Auch während der Ehe erworbenes Vermögen bleibt getrennt.

 

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