Diese Seite drucken
zurück


Sorgerecht / elterliche Sorge

Unter der elterlichen Sorge versteht man die Pflicht und das Recht der Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Das Sorgerecht (die elterliche Sorge) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 1626 I S.1 BGB geregelt. Dort ist festgehalten, dass die Eltern die Aufgabe haben, die geistigen, körperlichen, seelischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihres Kindes zu wahren und natürlich zu fördern. Dabei soll das Kind zur persönlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit hingeführt werden.Inhaltlich lässt sich das Sorgerecht aufspalten in die -> Personensorge, die -> Vermögenssorge sowie die -> gesetzliche Vertretung. Die elterliche Sorge endet mit der -> Volljährigkeit des Kindes. Das Gesetz sieht zwei Formen des Sorgerechts vor: die -> gemeinsame Sorge der Eltern und die -> Alleinsorge.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.