ist die vom Familiengericht zwingend zu regelnde Scheidungsfolgesache.
Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe von den Partnern erworbenen Anwartschaften oder Aussicht auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit geteilt.
Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften auf eine auszugleichende Versorgung. Dem berechtigten Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschieds zu. |