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Versorgungsausgleich

ist die vom Familiengericht zwingend zu regelnde Scheidungsfolgesache.

Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehe von den Partnern erworbenen Anwartschaften oder Aussicht auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit geteilt.

Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften auf eine auszugleichende Versorgung. Dem berechtigten Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschieds zu.

 

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