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Ehegatten können Ehenamen bestimmen
Als Ausdruck und Zeichen der ehelichen Gemeinschaft führen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.

Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau bestimmen. Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist. Wenn Ihr Geburtsname nicht Ehename wird, können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht.

Als verwitweter oder geschiedener Ehegatte behalten Sie den Ehenamen. Sie können allerdings durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, oder Ihren Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Autor: Dr. Otto Bretzinger, Jurist und Journalist
           03/2004

 

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