Kurzbeschreibung: Staatliche Unterstützung für Eltern die Probleme bei der Erziehung von Kindern haben.
Eltern haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist, so § 27 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII). Gegen den Willen der Eltern kann die Hilfe nicht geleistet werden. Das durch die Hilfe begünstigte Kind hat lediglich ein Beteiligungsrecht, indem es beim Jugendamt diese Hilfe initiieren kann und bei der Entscheidung über die Hilfe mitwirkt.
Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. In Betracht kommen unter anderem
- Erziehungsberatung,
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in der Tagesgruppe,
- Familienpflege.
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung. Grundprinzip der Erziehungsberatung ist eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Zusammenwirken können Diplompsychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, Psychotherapeuten, Heilpädagogen und Diplompädagogen.
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind und den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Der Erziehungsbeistand wird von Fachkräften der freien oder öffentlichen Jugendhilfe gestellt.
Sozialpädagogische Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe, weil sie - meist über längere Zeit - in den Innenraum der Familie hineinreicht und häufig auf eine Fülle von Schwierigkeiten sowohl der Kinder als auch der Eltern trifft. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe kommt in Betracht für junge Menschen, die
- nicht ausreichend versorgt sind und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen,
- einer familienergänzenden Betreuung bedürfen,
- deren Eltern aber in der Lage sind, die Erziehung selbst zu übernehmen, dabei jedoch Unterstützung benötigen.
Familienpflege soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist
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