Es ist ein Gesetzesentwurf geplant, der eine rechtliche Vertretung zwischen Eheleuten vorsieht. Dennoch werden
Vorsorgevollmacht (Muster: Vorsorgevollmacht) und
Patientenverfügung (Muster: Patientenverfügung) nicht obsolet.
In Familien herrscht die weit verbreitete aber fehlgehende Auffassung, dass bei einer schweren Erkrankung die nahen Angehörigen, insbesondere der Ehegatte berechtigt sind, alle notwendigen medizinischen und rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Diese Vorstellung entsprach bislang aber nicht der Gesetzeslage. In einem Gesetzentwurf soll das bisher geltende Betreuungsrecht, das im Zweifel bei Handlungsunfähigkeit einer Person ein Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht in Gang setzt, dahingehend geändert werden, dass ein begrenztes Vertretungsrecht von Ehegatten für die folgenden Bereiche vorgesehen wird:
- Gesundheitsfürsorge,
- Beantragung und Entgegennahme von Sozial- und Versicherungsleistungen,
- Zugriff auf das Guthaben eines Girokonto im Umfang von max. 3.000 EUR innerhalb von 30 Tagen,
- Kündigung des Mietverhältnisses als Mieter und Abschluss eines Heimvertrages,
- Einkommensteuererklärung.
- Zudem sollen Eltern und Kinder ersatzweise ein gesetzliches Stellvertretungsrecht für die Gesundheitsfürsorge, nicht jedoch in Vermögensangelegenheiten erhalten.
Dennoch erübrigt sich auch Zukunft die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts nur in begrenztem Umfang. Auch deshalb, weil das gesetzliche Stellvertretungsrecht an das Vorliegen weiterer formeller Voraussetzungen u.a. auch an die Vorlage eines zeitlich begrenzt gültigen ärztlichen Attestes geknüpft werden soll. Dies macht die Handhabung der geplanten gesetzlichen Vertretungsmacht schwerfällig. Für den Bereich der Gesundheitsfürsorge besteht zudem die Gefahr, dass mehrere gleichrangige Angehörige einander widersprechen und dadurch die Vertretungsbefugnis ausgeschlossen wird.
Zur Vermeidung all dieser Unwägbarkeiten empfiehlt sich für Sie daher Klarheit bereits im Vorfeld einer Notsituation zu schaffen. Dies können Sie mit dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung erreichen. So werden dann insbesondere Ihre Patientenrechte aber auch Ihre finanziellen Angelegenheiten soweit als möglich ohne ein Zutun von Behörden und Gerichten sicher innerhalb der Familie geregelt.
Autor: Rechtsanwalt Jan Bittler |