|
|
 |
|
 |
 |
| Pflegebedürftig und nun? |
 |
|
|
Das kleine Ein mal Eins zur Pflege, Pflegeleistungen und Pflegekosten
-
Anspruch auf Pflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die voraussichtlich für mindestens sechs Monate hilfebedürftig sind, unabhängig von ihrem Alter.
-
Pflegeleistungen sind z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Waschen, Mobilisation, Zubereiten einer Mahlzeit und Hilfe bei der Einnahme, Einkaufen, Waschen, Bügeln, Putzen und Ähnliches. Die voranstehenden Leistungen werden auch "Grundpflege" genannt.
-
Pflegeleistungen erhält man in dem man einen Antrag bei der Pflegekasse stellt. Ein Mitarbeiter des "medizinischen Dienstes der Krankenkasse", kurz MDK, prüft sodann, ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt und stuft dann in eine Pflegestufe ein.
Tipp: Haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an die nächstliegende Sozialstation.
-
Die Kosten der Grundpflege
werden von der Pflegekasse übernommen, einen Überblick über die Leistungen der Pflegekasse, Pflegestufen und Pflegesätze finden Sie hier Leistungen der Pflegekasse. Sind die Kosten höher als die Leistungen der Pflegekasse, muss dies selbst durch die Betroffenen übernommen werden, bei Bedürftigkeit springt gegebenenfalls das Sozialamt ein. Eine private Zusatzversicherung ist sinnvoll und möglich, bei weiteren Fragen können Sie sich an Ihren Versicherungsfachmann wenden.
-
Die Kosten der medizinischen Versorgung, "Behandlungspflege" genannt, übernimmt Ihre Krankenkasse, wenn es eine ärztliche Verordnung gibt. Unter die Behandlungspflege fallen beispielsweise auch das Verabreichen von Spritzen, das Messen von Blutdruck, Wechseln von Verbänden, Medikation etc.
Hierbei gilt es zu beachten, dass die Krankenkasse für die Kosten der ersten 28 Tage eine 10-prozentige Selbstbeteiligung einmalig fordert. Danach muss der Patient pro Verordnungsschein des Arztes 10 EUR zahlen.
Tipp: Verordnet der Arzt nicht quartalsweise sondern für das gesamte Jahr, fällt diese Gebühr nur einmal an.
Autor: Herr Rechtsanwalt Jan Bittler Erbrechtexperte 01. September 2004 |  |  | | |
|
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|