Immer häufiger sind Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Die Probleme sind mittlerweile vielfältig; Erziehungs-, Ausbildungs-, Drogen- oder Unterhaltsprobleme sind nur einige dieser Problemfelder. In vielen Fällen kann deshalb auf professionelle Hilfe nicht verzichtet werden. Und hier stehen den Eltern, den Kindern und Jugendlichen die Jugendämter zur Verfügung.
Diesen obliegt in erster Linie eine Beratung. Und gerade die rechtzeitige Einschaltung des Jugendamts kann gewährleisten, dass Probleme wahrgenommen und in einem frühen Stadium gelöst werden. Denn nur so kann nicht nur dem Abbruch des Kontakts zwischen den Eltern und dem Kind begegnet, sondern auch der Reduzierung der Verantwortung eines Elternteils entgegengewirkt werden.
Insbesondere zur Förderung der Erziehung in der Familie soll das Jugendamt die Erziehungsberechtigten beraten. Mütter und Väter haben Anspruch in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Diese Beratung soll helfen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und insbesondere im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Verantwortung der Eltern zum Wohl des Kindes wahrgenommen wird. Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge; dazu gehört auch die Beratung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Auch Kinder und Jugendliche können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt wenden, im Falle einer Not- oder Konfliktlage sogar ohne Kenntnis der Eltern. Und beraten soll das Jugendamt Jugendliche auch in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung. Junge Menschen haben Anspruch auf Jugendberatung bei persönlichen, sozialen oder beruflichen Konflikten. Und ein junger Volljähriger kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs vom Jugendamt verlangen, dass es ihn berät, wenn er Unterhaltsansprüche geltend machen will.
Die Beratung beim Jugendamt ist unabhängig vom Einkommen kostenlos. Und das Beratungshilfegesetz ermöglicht eine kostenlose Beratung auch beim Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. |