Viele alleinerziehende Mütter und Väter mit Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf Unterhalt vom jeweils anderen Elternteil.
Bekommen sie vorübergehend oder dauerhaft keinen Unterhalt - etwa, weil Ihr Ex-Partner so wenig verdient, dass bei ihm nicht genug zu holen ist -, hilft der Staat mit Unterhaltsvorschuss fürs Kind. Der Staat holt sich das Geld - wenn möglich - irgendwann vom Unterhaltsverpflichteten zurück. Den Anspruch auf den Vorschuss ist beim Jugendamt zu stellen.
Und so viel Geld gibt es: Unterhaltsvorschuss wird gezahlt für Kinder bis zu zwölf Jahren für längstens 72 Monate, und zwar unabhängig vom Einkommen. Die Zahlung ist allerdings auf einen Höchstbetrag beschränkt, der sich am aktuell geltenden Regelbedarf (Mindestunterhalt nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle) orientiert, von dem die Hälfte des Kindergeldes für das erste Kind abgezogen wird (77 EUR). Genaue Auskunft gibt das Jugendamt.
Diesen Vorschuss erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt:
Alter des Kindes: unter 6 Jahren
- Vorschuss (West) pro Monat 122 EUR
- Vorschuss (Ost) pro Monat 106 EUR
Alter des Kindes: von 6 bis unter 12 Jahren
- Vorschuss (West) pro Monat 164 EUR
- Vorschuss (Ost) pro Monat 145 EUR
Stand 1. Juli 2003
Wichtig: Der Anspruch auf den Vorschuss ist ausgeschlossen, wenn der Alleinerziehende keine Auskunft über den Elternteil gibt oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltsortes des anderen Elternteils nicht mitwirkt. Denn die Unterhaltsvorschusskasse braucht die Adresse, bei der sie ihr Geld wieder zurückfordern kann. Der Vorschuss entfällt auch, wenn beide Elternteile zusammenleben oder der Alleinerziehende wieder heiratet.
Falls das Gesamteinkommen der Kleinfamilie trotz Vorschuss dürftig ausfällt, sollten Sie Sozialhilfe beantragen. Wer mehr zum Unterhaltsvorschuss wissen möchte, sollte sich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die kostenlose Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende bestellen.
Hilfreich ist auch die Broschüre "So schaffe ich es allein", herausgegeben vom Verband Alleinstehender Mütter und Väter, Hasenheide 70, 10967 Berlin.
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist 28. Oktober 2004 |