Eine Seniorin hatte vom Sozialamt 7.500 DM erhalten, das die Kinder nun zurückzahlen müssen.
Zwar waren die Kinder aufgrund ihres Monatseinkommens ebenfalls nicht in der Lage, den Betrag zu zahlen, doch besaß die Tochter ein landwirtschaftliches Grundstück im Wert von 14.000 DM, das sie nach Auffassung des Landgerichts Ansbach (Aktenzeichen 1 S 780/94) verkaufen musste, um die Forderung des Sozialamtes zu erfüllen.
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