Kann ein Partner, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Haushalt zuständig war, wegen einem Unfall seinen Aufgaben nicht nachkommen, so hat der andere Partner gegen den Unfallverursacher einen Anspruch auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht Bad Säckingen (Aktenzeichen 1 C 167/95) sah in seinem Urteil keinen Grund, beim "Haushaltsführungsschaden" die auf Dauer angelegte Gemeinschaft einer Ehe nicht gleichzustellen. |