Eine heute 57jährige hatte zu Beginn ihrer Ehe vor 30 Jahren ihre Beamtenstellung aufgegeben und sich um das Kind und den Haushalt gekümmert. Der Ehemann verdiente rund 8300 DM netto im Monat.
Nach der Scheidung musste er seiner Ex-Frau Unterhalt in Höhe von 4000 DM zahlen. Als die Frau keinen Job fand, wollte er seine Unterhaltszahlungen um ein "fiktives Einkommen" kürzen.
Dies ließen die Richter am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (13 UF 70/97) aber nicht durchgehen. Der Frau stehe Elementarunterhalt, Altersvorsorge-, Krankenvorsorge- und Pflegevorsorgeunterhalt zu. |