Diese Seite drucken
zurück


Grundbuch
Grundbuch dient im Interesse des Rechtsverkehrs der Offenlegung der Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann das Grundbuch einsehen. Im Grundbuch werden nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Belastungen eines Grundstücks (z.B. mit Hypotheken) eingetragen. Das Grundbuch besitzt einen öffentlichen Glauben.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.