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Mietminderung
Mietminderung darf der Mieter verlangen, wenn während der Mietzeit ein Mangel oder Fehler an der Wohnung auftritt. In diesem Fall darf der Mieter die Miete kürzen. Typische Mängel sind insbesondere Feuchtigkeitsschäden, undichte Fenster, ungenügende Beheizung, übermäßige Lärmbelästigung.

 

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