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Mietpreisüberhöhung
Mietpreisüberhöhung  hat eine Geldbuße bis zu 100.000 DM zur Folge. Sie liegt vor, wenn der Mieter eine unangemessen hohe Miete fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen ist die Miete insbesondere dann, wenn sie infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen oder für damit verbundene Nebenleistungen um mehr als 20% übersteigt.

 

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