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Staffelmiete
Staffelmiete ist die Miete, bei der schon im vorhinein festgelegt ist, in welchem Umfang sich der Mietzins zu bestimmten Zeitpunkten erhöht. In der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen. Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens 4 Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.

 

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