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Haus und Wohnung: Wichtige Kündigungsfristen

Kündigungsfristen des § 573 c BGB:

Beschreibung Spätestens Für den
Kündigung des Mietvertrages über Wohnraum, der auf unbestimmte Zeit vermietet wurde: am 3. Werktag
eines Kalendermonats
Ablauf des übernächsten Monats
- bis zu 5 Jahren seit Überlassung, wenn der Vermieter kündigt am 3. Werktag
eines Kalendermonats
Ablauf des übernächsten Monats
- nach 5 Jahren seit Überlassung, wenn der Vermieter kündigt am 3. Werktag
eines Kalendermonats
Ablauf des 6. Monats
- nach 8 Jahren seit Überlassung, wenn der Vermieter kündigt am 3. Werktag
eines Kalendermonats
Ablauf des 9. Monats

Sonstige Kündigungsfristen:

Beschreibung Spätestens Für den
Kündigung bei Tod des Mieters innerhalb
eines Monats
Fristen des §573c BGB
Kündigung von Wohnraum durch den überlebenden Lebenspartner bei Versterben des Lebenspartners innerhalb eines Monats
nach Kenntnis vom Tod des Mieters
Fristen des §573c BGB
Kündigung bei Versagen der Untervermietung durch den Vermieter es gelten die Fristen des §573c BGB -
Geschäftsräume zum 3. Werktag eines Kalendervierteljahres  Ablauf des nächsten Kalenderviertel- jahres
Vermieter verlangt eine Mieterhöhung gem. § 558, 559 BGB bis Ablauf des 2. Monats, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt Ablauf des übernächsten Monats
Kündigung des Mieters nach Mieterhöhung nach § 10 WoBindG für öffentlich geförderte Wohnungen am 3.Werktag des Kalendermonats, an dem der Mietzins erhöht werden soll Ablauf des nächsten Kalendermonats

 

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