Umschuldung und Aufstockung von Krediten
Umschuldung ist die vorzeitige Ablösung eines oder mehrerer laufender Kredite mit Hilfe eines Zweitkredits. Sie wird meist notwendig, wenn der Kreditnehmer die Raten in der vereinbarten Höhe nicht mehr zahlen kann. Die Kreditsumme bleibt bei einer Umschuldung gleich. Die Tilgung wird in der Regel gestreckt, das heißt niedrige monatliche Raten werden über einen längeren Zeitraum gezahlt. Häufig wird die Kreditumschuldung mit einem zusätzlichen neuen Kredit, einer so genannten Kreditaufstockung verbunden.
Kreditumschuldung und Kreditaufstockung bedeuten für den Kreditnehmer stets zusätzliche Kosten, auch wenn durch Streckung der Rückzahlungsraten zunächst eine finanzielle Entlastung eintritt.
Lässt sich eine Umschuldung oder Aufstockung nicht vermeiden, so ist folgendes zu beachten:
- Fragen Sie wegen des Zweitkredits zuerst bei derselben Bank an, die den Erstkredit gewährt hat. Nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten des Erstkredits sollte ein anderer Kreditgeber angesprochen werden.
- Vergleichen Sie die Zinsen und Kosten (effektiver Jahreszins) von Erst- und Zweitkredit. Der Zweitkredit sollte nicht teurer sein, als der Erstkredit.
- Vermeiden Sie doppelte Zahlung von Bearbeitungsgebühren. Für den Zweitkredit sollten keine neuen Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden, wenn es sich lediglich um die Ablösung eines früheren Kredits bei derselben Bank handelt. Neue Bearbeitungsgebühren sollten Sie nur hinsichtlich einer Kreditaufstockung akzeptieren.
Achten Sie darauf, wie sich der Zweitkredit durch die Einschaltung eines Kreditvermittlers, insbesondere eines neuen Kreditvermittlers, verteuert. Bei einer Kreditumschuldung in Verbindung mit einer Kreditaufstockung sollten Sie die Zahlung von Vermittlungsgebühren auch für die bereits vorhandene Kreditsumme zurückweisen. Ist der Effektivzins des Zweitkredits höher als der des früheren Kredits, so steht dem Vermittler insoweit eine Provision nicht mehr zu.
Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist |