Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, der sollte sich nicht blind auf die in den Unterlagen angegebene “Circa-Quadratmeterzahl” verlassen, sondern spätestens nach dem Kauf die Wohnung nachmessen. Sofern die Immobilie mindestens 10 Prozent kleiner ist, hat der neue Eigentümer das Recht den Kaufpreis zu mindern.
Mit dieser Entscheidung gab der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 246/96) der Klage eines Eigentümers statt, dessen Dachwohnung 11 Quadratmeter kleiner als vereinbart war. Weil die Wohnfläche von erheblicher Bedeutung für den Wert einer Wohnung sei, sahen die Richter darin einen Mangel der zur Minderung des Kaufpreises berechtige. Aufgrund des “circa”-Zusatzes sei höchstens eine geringfügige Abweichung zulässig, nicht aber eine Differenz von über zehn Prozent. |