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Renovierungspflicht bei Auszug
Sieht ein schon fertig vorformulierter Mietvertrag vor, dass der Mieter bei seinem Auszug in jedem Fall zur Renovierung der Wohnung verpflichtet ist auch wenn dies unter Umständen gar nicht notwendig wäre, so ist diese Klausel unwirksam. Ebenfalls unwirksam wird dadurch eine Klausel, nach der der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen selbst tragen muss.

 

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