Wer bei einem Nachbarschaftsstreit zur Kettensäge greift und den Nachbarn damit lebensbedrohlich attackiert, verliert durch dieses Verhalten seinen Anspruch auf Schmerzensgeld, so das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 24 U 45/98).
Weil sich ein Gartenbesitzer immer wieder über herüberhängende Äste aus Nachbars Garten ärgerte, griff er eines Tages kurzerhand zur Kettensäge um das störende Grün selbst zu entfernen. Als der Baumbesitzer dies sah, forderte er lauthals das Ende der Aktion. Ein Wort gab das andere und ein Hieb den nächsten. Es kam zu einem offenen Kampf, in deren Verlauf auch Spaten und Rechengeräte eingesetzt wurden. Das Ergebnis: Eine Platzwunde am Kopf des Baumbesitzers, Prellungen und Schürfwunden auf beiden Seiten. Doch damit nicht genug. Der Aggressor ging vor Gericht und forderte Schmerzensgeld. Pech gehabt. Die Richter entschieden: Wer bei einer Auseinandersetzung unter Nachbarn jedes Maß verliert und den anderen durch den Einsatz einer Kettensäge einer greifbaren Lebensgefahr aussetzt, verdient keineswegs Genugtuung in Form von Schmerzensgeld. |