Ganz klar. Zu Beginn jeder geschäftlichen Beziehung sollte ein klares Vertragswerk stehen. Es sollte klar und deutlich darüber gesprochen werden, wem was zusteht, wenn die Parteien auseinandergehen bzw. wer Inhaber des Domainnamens sein soll und ist. Es sollte klar und deutlich vereinbart werden. Auf keinen Fall sollte hier das Problem für den Kunden auftreten, dass der später, wenn er z.B. den Provider wechseln möchte, unter Druck gesetzt werden kann, indem ihm nämlich der Namen vorenthalten wird bzw. in Aussicht gestellt wird, dass er den Namen nicht herausbekommt. Sind Klauseln, wonach der Name beim Provider bleibt, in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, dürften diese nach meiner Auffassung unwirksam sein. Der Kunde wird hier unangemessen benachteiligt. In diesem Bereich sind jedoch längst nicht alle Rechtsfragen geklärt. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, bevor man eine geschäftliche Investition vornimmt, die rechtlichen Fragen abzuklären.
Autor: Rechtsanwalt Michael Menzel, Experte für Internetrecht 16.06.2005
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