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E-government

Was versteht man unter "Bund Online 2005"?

Was genau ist E-government?

Heißt das, dass ich dann auch Formular online bestellen kann?

Kann ich dann mittels digitaler Signatur unterschreiben?

Warum ist E-government notwendig?

Wie soll denn E-government konkret eingeführt werden?

Wann startet E-government?

Sind denn dann meine Daten noch geschützt bzw. ist der Datenschutz gewährleistet?

Wie wird denn die Datensicherheit gewährleistet?

Wo erhalten ich weitere Informationen zum Thema "E-government"?
Was versteht man unter "Bund Online 2005"?

Die E-government-Initiative der Bundesregierung hat sich ein klares Ziel gesetzt. Das heißt, bis zum Jahre 2005 werden alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar sein.

Dieses Ziel hat zumindest der Bundeskanzler auf dem Kongress der Initiative D 21 am 18.12.2000 verkündet (www.bundonline2005.de). Im Dienstleistungsportal des Bundes (www.bund.de) wird an zentraler Stelle der Zugang zu allen behördlichen Informationen und Serviceangeboten der Bundesverwaltung gebündelt.

Was genau ist E-government?
Electronic government (E-government) bezeichnet die Nutzung des Internets und anderer elektronischer Medien zur Einbindung der Bürger und Unternehmen in das Verwaltungshandeln sowie zur verwaltungsinternen Zusammenarbeit.
Heißt das, dass ich dann auch Formular online bestellen kann?
Kernziele von E-government ist die Entstehung einer digitalen Verwaltung, deren Online-Angebote im Hinblick auf die Information, Kommunikation, Dienstleistungen und Beteiligungsmöglichkeiten - soweit möglich und rechtlich zulässig - auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen, also auch die Bedürfnisse der Behördenkunden zugeschnitten ist.
Kann ich dann mittels digitaler Signatur unterschreiben?
Durch die qualifizierte elektronische Signatur und die damit verbundene geplante rechtliche Gleichstellung der neuen elektronischen Form mit der eigenhändig geleisteten Unterschrift wird es künftig möglich sein, auch Verwaltungsvorgänge elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet selbstverständlich, dass auch online Formulare, elektronische Anträge oder per E-Mail zugestellte Bescheid künftig möglich sein werden.
Warum ist E-government notwendig?

Man möchte auf diesem Weg mehr Service und Transparenz erreichen und erhofft sich hierdurch zwangsläufig einen Imagegewinn für die Verwaltung, der dann zu einem besseren Miteinander von Kunden und Verwaltung führen soll.

Die Zeit, die eingespart wird, soll dann dazu dienen, neue Freiräume für die Kernaufgaben der Verwaltung zu schaffen.

Wie soll denn E-government konkret eingeführt werden?

Die Umsetzung von E-government stellt eine komplexe Aufgabe dar. Damit sie gelingen kann, müssen IT- und Organisationsexperten von Anfang an auf hohem Niveau miteinander kooperieren. Zielsetzung ist, dass einerseits die Informationstechnik die benötigten Prozesse bestmöglichst unterstützen, andererseits die Prozesse die Möglichkeiten der IT optimal nutzen. Von Anfang an müssen auch die hohen Anforderungen an die Sicherheit der Verfahren und den Datenschutz berücksichtigt und umgesetzt werden. Vor der Einführung von E-government-Verfahren werden deshalb in den meisten Fällen eingehende Untersuchen notwendig sein, um Geschäftsprozesse sowie Schnittstellen zu Kunden und Partnern ermitteln zu können.

Grundvoraussetzung ist aber eine möglichst flächendeckende Ausstattung mit Arbeitsplatzrechnern, denn nur so kann ja E-government tatsächlich funktionieren.

Wann startet E-government?
Der offizielle Startschuss der Initiative "Bund Online 2005" ist im Oktober 2000 im Rahmen der Expo gefallen. Bis zum Jahre 2005 sollen alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet angeboten werden.
Sind denn dann meine Daten noch geschützt bzw. ist der Datenschutz gewährleistet?

Zum Schutz der personenbezogenen Daten sind nationale und internationale Vorschriften zu beachten. Das bedeutet, Informations- und Kommunikationsangebote sind so zu gestalten und die technischen Komponenten so auszuwählen, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden müssen. Darüber hinaus muss der Kunde vor Erhebung der Daten über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten in dem entsprechenden Angebot informiert werden. Das Gesetz hat also dafür gesorgt, dass der Datenschutz im ausreichendem Umfang gewährt wird.

Ob der Schutz dann tatsächlich auch gewährleistet werden kann, hängt von der Systemsicherung ab.

Wie wird denn die Datensicherheit gewährleistet?

Die Integrität der Vertraulichkeit der gesamten Daten in der Geschäftsabwicklung ist nur durch ein geeignetes IT-Sicherheitskonzept zu gewährleisten. Die in diesem IT-Sicherheitskonzept gewährleisteten Sicherheitsmaßnahmen müssen alle relevanten Bedrohungen in angemessener Weise entgegenwirken und dem Stand der Technik entsprechen.

Im Zuge der Einführung des E-government ist also ein entsprechendes Sicherheitskonzept bundesweit zu entwickeln und zu überprüfen.

Wo erhalten ich weitere Informationen zum Thema "E-government"?

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Seiten
www.bsi.bund.de/fachthemen/egov-index.htm

sowie beim Auftritt der Initiative "Bund Online 2005" unter 
www.bundonline2005.de.

Weitere Beispiele umgesetzter E-government-Verfahren finden Sie unter 
www.bund.de

 

Wichtiger Hinweis:

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sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.